Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Software immobricks. Stand: Oktober 2026.
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software immobricks zwischen Flavio De Martino, Clemenshaller Str. 15, 74254 Offenau (im Folgenden „Anbieter“) und dem Kunden.
1.2 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern kommt nicht zustande.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, etwa in einem Angebot, gehen diesen Bedingungen vor.
1.4 Personen, die der Kunde über die Software betreut (zum Beispiel Käufer und Interessenten im Kundenportal), sind nicht Vertragspartner des Anbieters. Für sie gilt die Datenschutzerklärung.
2.1 Die Darstellung der Software und der Preise auf immobricks.de ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder der Anbieter dem Kunden nach dessen Bestellung den Zugang freischaltet.
2.2 Der kostenlose Basis-Zugang kommt zustande, wenn ein Kunde des Anbieters ein anderes Unternehmen einlädt und dieses die Einladung annimmt und sich registriert.
3.1 Der Anbieter stellt dem Kunden die Software immobricks für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif und der Leistungsbeschreibung auf immobricks.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Zusätzliche Module werden gesondert vereinbart.
3.2 Der Anbieter entwickelt die Software laufend weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, solange der vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
3.3 Leistungen zur Einrichtung (zum Beispiel Schulung, Gestaltung im Erscheinungsbild des Kunden, Hilfe bei der Einrichtung von Postfächern und Domains) erbringt der Anbieter, soweit sie vereinbart sind.
3.4 Der kostenlose Basis-Zugang hat einen eingeschränkten Funktionsumfang und begrenzte Kontingente. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit, auf Support oder auf den dauerhaften Fortbestand besteht beim Basis-Zugang nicht.
3.5 Der Anbieter schuldet keine Steuer-, Rechts-, Finanzierungs- oder Anlageberatung und keine Vermittlung von Immobilien oder Darlehen. Kalkulationen und Auswertungen beruhen auf den eingegebenen Werten und auf Annahmen; sie sind unverbindliche Berechnungen. Für die Beratung seiner Kunden ist allein der Kunde verantwortlich.
3.6 Einige Funktionen erstellen Vorschläge mit künstlicher Intelligenz und sind in der Oberfläche gekennzeichnet. Solche Vorschläge können fehlerhaft sein. Der Kunde prüft sie, bevor er sie verwendet.
4.1 Der Anbieter stellt die Software mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Monatsmittel bereit, gemessen am Übergabepunkt des Rechenzentrums.
4.2 Nicht als Ausfall zählen angekündigte Wartungsarbeiten, Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (zum Beispiel Störungen des Internets, höhere Gewalt, Ausfälle bei angebundenen Diensten Dritter) sowie Ausfälle, die der Kunde zu vertreten hat. Wartungsarbeiten mit Ausfallzeit legt der Anbieter nach Möglichkeit in die Abend- und Nachtstunden oder auf das Wochenende. Dringende Sicherheitsupdates sind jederzeit zulässig.
4.3 Support leistet der Anbieter per E-Mail an Werktagen (Montag bis Freitag, ohne bundeseinheitliche Feiertage) zu den üblichen Geschäftszeiten.
5.1 Eine Lizenz berechtigt eine natürliche Person zur Nutzung: das Hauptkonto oder ein Teammitglied mit eigenem Zugang. Zugänge dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden. Käufer, Interessenten und eingeladene Partner des Kunden benötigen keine Lizenz.
5.2 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, schützt sie vor dem Zugriff Unbefugter und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet. Handlungen, die über seine Zugänge vorgenommen werden, muss er sich zurechnen lassen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.
5.3 Der Kunde legt fest, welche seiner Nutzer welche Rechte erhalten und welche Inhalte er für Partner und Kunden freigibt. Für diese Freigaben ist er selbst verantwortlich.
6.1 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Software im vereinbarten Umfang für seine eigenen geschäftlichen Zwecke zu nutzen. Alle weiteren Rechte an der Software, an Marken und an der Dokumentation bleiben beim Anbieter.
6.2 Der Kunde darf die Software nicht Dritten zur eigenständigen Nutzung überlassen, nicht vervielfältigen, nicht zurückentwickeln und keine Schutzmechanismen umgehen. Die Nutzung durch Kunden und Partner des Kunden über die dafür vorgesehenen Wege (Kundenportal, Links, Freigaben, eingebundener Rechner) ist vertragsgemäß.
6.3 Die Inhalte, die der Kunde in die Software einstellt, bleiben seine Inhalte. Er räumt dem Anbieter die Rechte ein, die für die Erbringung der Leistung nötig sind, insbesondere zum Speichern, Verarbeiten, Sichern und Anzeigen.
7.1 Der Kunde nutzt die Software im Einklang mit dem geltenden Recht. Er ist dafür verantwortlich, dass er die Daten und Inhalte, die er einstellt oder versendet, verwenden darf, und dass seine Angaben gegenüber seinen Kunden richtig sind. Das gilt insbesondere für Objektdaten, Exposés, Preisangaben, Pflichtangaben nach dem Gebäudeenergiegesetz und für die Vorgaben des Wettbewerbs-, Urheber- und Datenschutzrechts.
7.2 Der Kunde stellt keine Inhalte ein, die rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder Schadsoftware enthalten, und nutzt die Software nicht in einer Weise, die den Betrieb oder die Sicherheit beeinträchtigt.
7.3 Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen auf seiner Seite (aktueller Browser, Internetzugang) und sichert Daten, die er außerhalb der Software benötigt, in angemessenen Abständen über die Exportfunktionen.
7.4 Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft und machen Dritte deshalb Ansprüche gegen den Anbieter geltend, stellt der Kunde den Anbieter von diesen Ansprüchen und den angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei.
7.5 Bei einem erheblichen Verstoß darf der Anbieter den Zugang oder einzelne Inhalte vorübergehend sperren, soweit das zur Abwehr des Verstoßes nötig ist. Er informiert den Kunden vorab, wenn das zumutbar ist, sonst unverzüglich danach.
8.1 Versendet der Kunde über die Software E-Mails, Mitteilungen oder Newsletter, ist er für deren Inhalt, für die Auswahl der Empfänger und für die rechtliche Grundlage des Versands verantwortlich, insbesondere für erforderliche Einwilligungen. Der Anbieter stellt dafür technische Hilfsmittel bereit (zum Beispiel Anmeldung mit Bestätigung und Abmeldelink); sie ersetzen nicht die rechtliche Prüfung durch den Kunden.
8.2 Für den Versand gelten die im Tarif genannten Kontingente. Der Anbieter darf den Versand begrenzen oder aussetzen, wenn Beschwerden oder Rückläufer ein Maß erreichen, das die Zustellbarkeit für andere Kunden gefährdet.
8.3 Verbindet der Kunde Dienste Dritter mit der Software (zum Beispiel ein E-Mail-Postfach, eine eigene Domain oder ein Immobilienportal), gelten für diese Dienste die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Anbieter schuldet nicht deren Verfügbarkeit. Der Kunde prüft in zumutbarem Umfang, ob Übertragungen an solche Dienste und der Versand von E-Mails erfolgreich waren.
9.1 Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
9.2 Die laufende Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet, die Einrichtung einmalig mit Vertragsbeginn. Weitere Lizenzen und Module, die der Kunde während der Laufzeit hinzubucht, werden ab dem Zeitpunkt der Freischaltung anteilig berechnet. Rechnungen werden elektronisch gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.
9.3 Der Anbieter darf die Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums anpassen, höchstens jedoch einmal im Kalenderjahr. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
9.4 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Mahnung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist sperren, bis die offenen Beträge beglichen sind. Die Pflicht zur Zahlung der Vergütung bleibt bestehen. Ist der Kunde mit Beträgen in Höhe von zwei Monatsvergütungen in Verzug, darf der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen. Die gesetzlichen Rechte wegen Verzugs bleiben unberührt.
11.1 Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Er verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
11.2 Der Basis-Zugang läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden.
11.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11.4 Kündigungen bedürfen der Textform (zum Beispiel E-Mail).
12.1 Bis zum Vertragsende kann der Kunde seine Daten über die Exportfunktionen der Software sichern. Auf Wunsch unterstützt der Anbieter bei der Herausgabe in einem gängigen Format; Aufwand, der über die vorhandenen Exporte hinausgeht, kann er nach vorheriger Abstimmung berechnen.
12.2 Der Anbieter löscht die Daten des Kunden 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. In verschlüsselten Sicherungskopien werden sie mit deren turnusmäßigem Überschreiben entfernt.
12.3 Links, Kundenportale und eingebundene Rechner des Kunden sind nach Vertragsende nicht mehr erreichbar. Der Kunde informiert seine Kunden rechtzeitig.
13.1 Der Anbieter erhält die Software während der Laufzeit in einem Zustand, der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich in Textform und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
13.2 Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
13.3 Eine Kündigung wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn der Anbieter ausreichend Gelegenheit zur Mängelbeseitigung hatte und diese fehlgeschlagen ist.
14.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
14.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung je Vertragsjahr auf die Vergütung begrenzt, die der Kunde in diesem Vertragsjahr schuldet.
14.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.4 Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nach den vorstehenden Absätzen nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung nötig wäre.
14.5 Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werden, vertraulich und verwenden sie nur für die Zwecke des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie aufgrund gesetzlicher Pflicht offenlegen muss. Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus.
16.1 Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung. Sie ist Bestandteil des Vertrags und wird mit ihm geschlossen.
16.2 Der Kunde bleibt für die Daten seiner Kunden und Interessenten der datenschutzrechtlich Verantwortliche. Er sorgt insbesondere für die Rechtsgrundlagen der Verarbeitung und für die Information der Betroffenen.
16.3 Wie der Anbieter Daten in eigener Verantwortung verarbeitet, beschreibt die Datenschutzerklärung.
Der Anbieter darf den Kunden mit Firmennamen und Logo als Referenz nennen, wenn der Kunde dem zugestimmt hat. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Der Anbieter darf diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht (zum Beispiel neue Funktionen, geänderte Rechtslage) und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschoben wird. Er teilt die Änderung mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gilt die Änderung als angenommen; darauf weist der Anbieter in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort; der Anbieter kann ihn dann zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit ordentlich kündigen.
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag Heilbronn.
19.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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