Förderung & Steuer
Förderung und Steuer vollständig berücksichtigt.
KfW-Kredite, Sonder-AfA und Abschreibung als Bausteine, die Sie zuschalten, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind. Den Grenzsteuersatz setzen Sie pauschal an oder ermitteln ihn exakt aus dem Haushaltseinkommen, mit Splitting und Kirchensteuer.
- KfW 297/298 im Neubau, KfW 261 bei Sanierung im Bestand
- §7b mit Baukosten- und Bemessungsgrenzen
- Neubau, Bestand oder Eigennutzung
- KfW 297 · Klimafreundlicher Neubaubis 150.000 € je Einheit mit QNG
- Sonder-AfA nach §7b5 % jährlich in den ersten 4 Jahren
- Degressive AfA5 % vom Restwert